Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen enthalten die zwischen mieteeinauto und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend "Nutzer" genannt) des Internetangebots geltenden Bestimmungen.

(2) "Mieter" meint den Nutzer, der ein Wohnmobil oder Wohnwagen bucht und/oder eine Buchung anfragt. "Mietergeber" meint den Nutzer, der ein Wohnmobil oder Wohnwagen anbietet.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzern schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang zur Mitteilung, gelten die Änderungen durch den Nutzer als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden die Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen nicht gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen

(1) mieteeinauto bietet auf seiner Webseite den Nutzern eine Online-Plattform (nachfolgend "Plattform" genannt) für das Anbieten und Buchen von Wohnmobile und Wohnwagen an. mieteeinauto tritt hierbei nur als technischer und verwaltender Dienstleister bzw. als technischer Zahlungsabwickler auf.

(2) Alle Verträge über die Buchung eines Wohnmobil oder Wohnwagen, welche über die Plattform abgeschlossen werden, kommen zwischen den beteiligten Nutzern zustande. Ansprüche aus den abgeschlossenen Verträgen erwachsen nur zwischen den jeweiligen Nutzern.

(3) mieteeinauto kann nicht überprüfen, ob ein angebotenes Wohnmobil oder Wohnwagen überhaupt vorhanden ist, ob der Nutzer rechtlich dazu befugt ist, das Wohnmobil oder den Wohnwagen Dritten gegen Entgelt zu vermieten. mieteeinauto kann die Beschreibung der Angebote, insbesondere Angaben zur Ausstattung oder beigefügte Bilder nicht überprüfen und kann für die sachmängelfreie Durchführung bzw. für die Durchführbarkeit des zwischen den Nutzern abgeschlossenen Vertrags an sich keine Gewähr übernehmen.

(4) mieteeinauto ist bei Streitigkeiten über Leistungspflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag zwischen den Nutzern bemüht, zwischen den Nutzern zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Streitigkeiten zwischen den Nutzern über das Vertragsverhältnis steht diesen untereinander der Rechtsweg offen.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. mieteeinauto haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. mieteeinauto ist berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten und Updates zu schliessen.

§ 3 Vertrag zwischen Mieter und Mietergeber

(1) Der Mietergeber kann auf der Plattform ein detailliertes Inserat seines Wohnmobils oder Wohnwagens (nachfolgend "Angebot" genannt) anlegen. Der Mietergeber verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu machen und bei zukünftigen Änderungen das Angebot entsprechend zu überarbeiten. Es ist dem Mietergeber nicht gestattet, Verweise auf andere Webseiten (Links) zu setzen, Kontaktinformationen insbesondere zu Konkurrenzangeboten einzugeben oder Werbung in jeglicher Art und Form für andere, eigene oder fremde Angebote zu machen.

(2) Der Mietergeber hat den Mieter darauf hinzuweisen, welche Bestandteile der Mietpreis enthält, insbesondere ob der Mietpreis die gesetzliche Umsatzsteuer mit einschliesst.

(3) Der Mietergeber darf ein Wohnmobil oder Wohnwagen nur anbieten, sofern er hierzu berechtigt ist. Der Mietergeber hat selbständig darauf zu achten, ob seine Angebote ein gewerbliches Handeln darstellen oder ob die Einnahmen versteuert werden müssen.

§ 4 Buchungsprozess, Zahlungen und Gebühren

(1) Die Angebote der Mietergeber enthalten den Komplettpreis, inklusive Kosten und Gebühren für die anmieteung des Wohnmobil oder des Wohnwagen, wie dies auf der Angebotsseite durch den Anbieter angegeben wurde. Bestandteile sind der Preis je Tag (ggf. inklusive Umsatzsteuer), ggf. ein Aufpreis für dazu gebuchte Ausstattungsmerkmale wie z.B. Bettwäsche, Handtücher oder Endreinigung (ggf. inklusive Umsatzsteuer) sowie die von mieteeinauto erhobenen Gebühren.

(2) Mit dem Inserieren eines Angebotes gibt der Mietergeber kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages im angegebenen und noch verfügbaren Zeitraum ab, sondern nur eine Aufforderung an den Mieter ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Der Mieter gibt ein Angebot ab, indem er den gewünschten Buchungszeitraum eingibt und diese Information an den Mietergeber übermittelt. Nach Übermittlung des Angebots kann der Mietergeber das Angebot annehmen oder ablehnen. Nimmt der Anbieter das Angebot des Mieteres an, kommt hierdurch ein Mietvertrag zwischen Mieter und Mietergeber zustande. Lehnt der Mietergeber das Angebot des Mieteres ab oder reagiert er nicht innerhalb der Annahmefrist von 12 Stunden, so gilt das Angebot des Mieteres als abgelehnt.

(3) Je nach Art des Mobiles und weiterer vereinbarter Leistungen schliessen der Mietergeber und der Mieter einen Miet-, Dienst-, Werk- oder Beherbergungsvertrag ab. Für die Abwicklung bzw. Rückabwicklung des Vertrages, für die Mängelbeseitigung oder für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind lediglich der Mietergeber und der Mieter gegenseitig berechtigt und verpflichtet. Mietergeber und Mieter können weitere Regelungen das Vertragsverhältnis betreffend vereinbaren.

(4) mieteeinauto erhebt für die technische Abwicklung der Buchung gegenüber dem Mietergeber Gebühren in der Höhe von 15% des Komplettpreises. Diese werden dem Mietergeber vor der Bestätigung einer Buchung angezeigt. Die Gebühren entstehen für die technischen Leistungen der Anzeige des Wohnmobil oder Wohnwagen und der Abwicklung der Buchung durch den Mieter. Die Kosten und Gebühren sind daher unabhängig davon, ob der Vertrag zwischen Mietergeber und Mieter nach erfolgtem Vertragsschluss einvernehmlich aufgehoben wird oder auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift als nicht geschlossen gilt.

(5) mieteeinauto selbst wird nicht Vertragspartner einer oder beider Parteien im Rahmen eines Mietvertrages. Daher kann mieteeinauto keine Rückerstattung von vereinbarter Kosten, gleich aus welchem Rechtsgrund, vornehmen.

(6) Der von mieteeinauto bereitgestellte Nachrichtendienst ("Postfach") darf vor einem Vertragsschluss zwischen Mietergeber und Mieter nicht zum Austausch von Adressinformationen oder Kontaktinformationen genutzt werden. Die Nutzer stimmen zu, dass die ausgetauschten Nachrichten stichprobenartig und bei konkretem Verdacht eines Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen überprüft werden. Die Kommunikation über den Nachrichtendienst ist unverschlüsselt.

(7) Bei dem Dienst "Sofortüberweisung" ist es bisher zu keinen Missbräuchen gekommen (TÜV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes "Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Vorsorglich hat daher der Betreiber des Dienstes "Sofortüberweisung", die Payment Network AG, zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link www.sofortueberweisung.de/versicherung wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfanges vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden.

§ 5 Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer stellt mieteeinauto von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber mieteeinauto geltend machen. Die vorbezeichnete Haftungsfreistellung umfasst Ansprüche Dritter auf Grund von Rechtsverletzung durch den Nutzer, durch das Mietangebot des Mietergebers auf der Plattform oder durch rechtsverletzende Bewertungen durch einen Nutzer.

(2) Der Nutzer hat die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen sowie sämtlich entstandene Gerichts-, Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten. Der Nutzer hat die entstandenen Kosten nicht zu übernehmen, wenn ihn kein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft.

§ 6 Datenschutz

(1) mieteeinauto verwendet die von den Nutzern angegebenen personenbezogenen Daten soweit dies zur Vertragsbegründung und Vertragsausgestaltung, Leistungserbringung oder Abrechnung erforderlich ist. mieteeinauto nutzt die Daten für statistische Zwecke in anonymisierter Form.

(2) mieteeinauto übermittelt nach Buchung eines Wohnmobil oder Wohnwagen die jeweiligen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mailadresse) des Vertragspartners an den Mieter und Mietergeber.

(3) Die Verwendung der Nutzerdaten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen (z.B. "Newsletter") ist nicht ausgeschlossen. Der Nutzer kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.